Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 24.12.2008 müssen verschiedene Steuererklärungen elektronisch und authentifiziert abgegeben werden. Die Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen umfasst verschiedene Steuerarten. Wir bieten das komplette Leistungsspektrum im Bereich Steuerererklärung an.

Erstellung von Steuererklärungen

Allgemeines zu unserer Dienstleistung im Bereich Steuererklärungen:

Die Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen umfasst verschiedene Steuerarten. Das Leistungsspektrum umfasst u.a.:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung
  • Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers

Wir bieten u.a. folgende Dienstleistungen im Bereich Erstellung von Steuererklärungen an:

  • Überprüfung der Unterlagen und Belege auf Vollständigkeit
  • Prüfung der steuerlichen Vergünstigungen
  • Erstellung der Steuererklärungen (mit allen erforderlichen Anlagen und Aufstellungen)
  • Berechnung der Steuerschuld und der Steuernachzahlung bzw. der Steuererstattung
  • Halbjährliche Steuerschätzung (Vorschau auf Gewinn und Steuern durch eine "Hochrechnung", Handlungsempfehlungen zur Steueroptimierung)
  • Klärung von Rückfragen mit dem Finanzamt
  • Prüfung des Steuerbescheids
  • Wahrung von Fristen

Wir übernehmen für Sie Antragstellungen gegenüber den Finanzbehörden, z.B.:

  • Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen
  • Fristverlängerungen
  • Stundungen oder Erlass von Steuerschulden

Unsere Dienstleistung ist Ihr Nutzen:

  • Ordnungsgemäße Erfüllung gesetzlicher Erklärungspflichten
  • Fristgerechte Fertigstellung der Steuererklärung
  • Nutzung aller Steuervorteile
  • rechtzeitiges Erkennen drohender Nachzahlungen
  • Arbeitsentlastung und Zeitersparnis

Aktuelles:

Die E-Steuererklärungen seit dem Veranlagungszeitraum 2011:

Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 24.12.2008 müssen folgende Steuererklärungen seit dem Veranlagungszeitraum 2011 elektronisch und authentifiziert abgegeben werden:

Pflicht zur elektronischen Abgabe der:

  • Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung

Die wichtigsten Unterlagen für die Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung

Um Ihnen und uns die Arbeit zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung zu erleichtern, haben wir die Unterlagen, die wir von Ihnen brauchen zusammengestellt. Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Näheres können wir in einem persönlichen Gespräch klären. Sie können sich unsere Checkliste zur Erstellung der Einkommensteuererklärung herunterladen.


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Tel: +49 40 300 687 670
Fax: +49 40 300 687 671

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