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Der Preis bzw. das Honorar unserer Dienstleistungen ist für Sie und für uns eine wichtige Größe. Das Honorar soll für uns und für Sie fair sein. Damit Sie eine Vorstellung von den Honoraren haben, skizzieren wir im Folgenden unsere Preisgestaltung (hier als Download). Sie können jederzeit gerne ein individuelles Angebot für Ihr persönliches Anliegen von uns anfordern.
Wir freuen uns, dass Sie beabsichtigen unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir dürfen Ihnen unsere Dienstleistungen als Steuerberatungsgesellschaft anbieten, weil wir vor der Steuerberaterkammer Hamburg nachgewiesen haben, dass wir auf dem Gebiet der Steuergesetze hoch qualifiziert sind. Wir investieren permanent in unsere Kompetenz bzw. in unser Wissen, damit wir Ihnen als Partner zur Seite stehen können. Es gibt keine anderen Gesetze, die sich so schnell und so oft ändern wie die Steuergesetze.
Der Preis bzw. das Honorar unserer Dienstleistungen ist für Sie und für uns eine wichtige Größe. Das Honorar soll für Sie und für uns fair sein. Damit Sie eine Vorstellung von den Honoraren haben, skizzieren wir im Folgenden unsere Preisgestaltung. Sie können jederzeit gerne ein individuelles Angebot für Ihr persönliches Anliegen von uns anfordern. Das Honorar unserer Steuerberatungsgesellschaft richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, kurz Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die StBVV dient nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem dem Verbraucherschutz. Die StBVV ist umfangreich und enthält über hundert Tatbestände. Wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches Angebot.
Im Folgenden skizzieren wir für Sie die Grundlagen der StBVV. Die StBVV sieht drei Arten von Gebühren vor: Zeitgebühren, Wertgebühren und Rahmengebühren. Des Weiteren kann die Vergütung abweichend mit einer Vergütungsvereinbarung schriftlich vereinbart werden.
Die Zeitgebühr für den Einsatz von Steuerfachangestellten berechnen wir mit netto 60,00 € bis 75,00 € je angefangene halbe Stunde zuzüglich Auslagen.
Die Zeitgebühr für den Einsatz von Steuerberatern berechnen wir mit netto 100,00 € bis 125,00 € je angefangene halbe Stunde zuzüglich Auslagen.
Wir berechnen für die Erstberatung für Verbraucher grundsätzlich 200,00 € brutto. Bitte bezahlen Sie den Betrag vorab per Überweisung, bar oder per EC-Karte. Die Erstberatung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Bitte teilen Sie uns vorab Ihren Fragenbereich mit. Vor dem Gespräch kopieren wir Ihren Personalausweis. Wir sind hierzu gem. § 2 Abs. 1 Nr.12 Geldwäschegesetz verpflichtet.
Die StBVV sieht gemäß § 8 StBVV regelmäßig für die voraussichtlich entstehenden Gebühren die Berechnung eines Vorschusses vor. Wir berechnen grundsätzlich 50 % des zu erwartenden Honorars als Vorschuss, mindestens 200,00 €.
Für ein individuelles Angebot und weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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